Betrug zum Nachteil der finanziellen Interessen der Europäischen Union
1. Aufl. 2023
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S. 332. Umsetzung der PIF-RL im StGB – Ausgabenseitiger Betrug zum Nachteil der finanziellen Interessen der Europäischen Union
2.1. Unionsrechtliche Vorgaben und Umsetzung im StGB
Art 3 Abs 2 PIF-RL enthält die Definition des Betrugs zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union. Art 3 Abs 2 lit a und b PIF-RL enthalten die Vorgaben in Bezug auf die Ausgabenseite und damit auch die Vorgaben für die Strafbestimmung in § 168f StGB.
2.1.1. Unterschiede zwischen Art 3 Abs 2 lit a und b PIF-RL
Ob ein ausgabenseitiger Betrug nach Art 3 Abs 2 lit a oder lit b PIF-RL vorliegt, ist danach zu beurteilen, ob die betreffenden Ausgaben in Zusammenhang mit einer Auftragsvergabe stehen oder nicht. Ausgabenseitiger Betrug nach Art 3 Abs 2 lit a PIF-RL steht im Gegensatz zum Betrug nach Art 3 Abs 2 lit b PIF-RL nicht in Zusammenhang mit einer Auftragsvergabe.
Ein ausgabenseitiger Betrug zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union iSv Art 3 Abs 2 lit b PIF-RL verlangt im Gegensatz zum Betrug nach Art 3 Abs 2 lit a PIF-RL, dass die Tat „in der Absicht begangen wird, dem Täter oder einer anderen Person durch Schädigung der finanziellen Interessen der Union einen rechtswidrigen Vorteil zu verschaffen“. Ausgabenseitiger...