Bauvertrags- und Nachtragsmanagement
2. Aufl. 2023
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S. 98313 Anhänge (ÖNORM B 2110)
13.1. Anhang A – Vorschläge für kostenmindernde Leistungsänderungen
Der Anhang A gibt informative Hinweise für eine allfällige Regelung für Vorschläge des AN für kostenmindernde Leistungsänderungen und Ausführungsänderungen. Solch ein Prozess wird auch „Value Engineering“ (VE) genannt. Den einzigen Bezug zum Anhang stellt Abschnitt 4.2.3 (j) dar. Erforderlichenfalls sind ergänzende Angaben zu machen über „eine allfällige Regelung zu Value Engineering und Bonusregelungen (siehe Anhang A und Anhang B)“.
Der Anhang A ist als informativ bezeichnet.
Exkurs: „Normativ“ und „Informativ“
Was informativ und normativ bedeutet erläutert die Richtlinie 1 – R 1 „Aufbau und Gestaltung von nationalen Regelwerken von Austrian Standards International“:
Aufbau und Gestaltung von nationalen Regelwerken von Austrian Standards International
…
4.23.2 Normative Anhänge
Wenn normative Texte, Tabellen oder Bilder sich nicht sinnvoll in den Hauptteil der ÖNORM eingliedern lassen, ist ein normativer Anhang anzufügen.
…
4.23.3 Informative Anhänge
Anwendungsbeispiele, Begründungen, Darstellungen von Zusammenhängen (z. B. mit anderen Normen) sowie Hinweise, die das ...