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Eisenberger/Brenneis

Einführung in das Steiermärkische Bau- und Raumplanungsrecht

Praxisbezogene Gesamtdarstellung – Die wichtigsten baurechtlichen Begriffe im Überblick – Aktuelle Gesetzestexte OIB-Richtlinien

4. Aufl. 2023

Print-ISBN: 978-3-7073-3821-8

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Einführung in das Steiermärkische Bau- und Raumplanungsrecht (4. Auflage)

S. 8710. Bewilligungsverfahren (§§ 22 ff BauG)

Vor Baubeginn ist die Abwicklung entsprechender Verfahren notwendig. Für bewilligungspflichtige Projekte ist dies entweder das in den § 22 ff BauG geregelte „ordentliche“ oder das in § 33 BauG geregelte „vereinfachte“ Baubewilligungsverfahren.

10.1. Bewilligungsansuchen (§ 22 BauG)

Das Baubewilligungsansuchen ist schriftlich einzubringen, dem Ansuchen sind eine Reihe von Unterlagen anzuschließen, und zwar:

  • Eigentumsnachweis für den Bauplatz;

  • (allenfalls) Zustimmungserklärung des Grundeigentümers oder des Bauberechtigten; die Erteilung einer Baubewilligung ohne Zustimmung des Eigentümers des Baugrundstückes ist rechtswidrig (); bei Grundstücken, auf denen Wohnungseigentum besteht, genügt die Zustimmung der Mehrheit nach Anteile (vgl );

  • (allenfalls) Zustimmung bzw Bewilligung der zuständigen Straßenverwaltung;

  • Nachweis, dass der Bauplatz aus einem einzigen Grundstück im Sinn des Vermessungsgesetzes (BGBl 306/1968) besteht, wobei dieser Nachweis erst zum Zeitpunkt der Erteilung der Baubewilligung vorliegen muss (dieser Nachweis kann ua bei bestehenden Bauten entfallen, was in der Praxis z...

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