Einführung in das Steiermärkische Bau- und Raumplanungsrecht
4. Aufl. 2023
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S. 647. Bauplatzbezogene Festlegungen
Bauplatzbezogene Festlegungen erfolgen vor allem in Flächenwidmungsplänen und Bebauungsplänen. Auch die Erlassung von sogenannten § 18-BauG-Bescheiden dient der Vorschreibung bauplatzbezogener Festlegungen.
7.1. Flächenwidmungspläne (§§ 25 ff StROG)
Der Flächenwidmungsplan ist das in der Praxis wichtigste (und daher auch bekannteste) Instrument der (örtlichen) Raumplanung. Jede Gemeinde der Steiermark hat für ihr Gemeindegebiet einen Flächenwidmungsplan aufzustellen und fortzuführen. Rechtlich betrachtet sind Flächenwidmungspläne Verordnungen der Gemeinde, die den Gesetzen und Verordnungen des Bundes und des Landes, insbesondere den im StROG normierten Raumordnungsgrundsätzen (§ 3 StROG: zB sinnvolle Nutzung von Rohstoffvorkommen, Entwicklungsmaßnahmen für Handels- und Dienstleistungseinrichtungen, Sicherung und Weiterentwicklung von Gebieten, die sich für die Erholung besonders eignen etc), den Entwicklungsprogrammen des Landes sowie den ÖEK nicht widersprechen dürfen (s Pkt 2.3.).
Spätestens alle zehn Jahre hat der Bürgermeister eine Revision des Flächenwidmungsplanes vorzubereiten. Änderungswünsche und Planungsinteressen werden in den Entwurf eines neuen Flächenwidmungsplanes ...