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Eisenberger/Brenneis

Einführung in das Steiermärkische Bau- und Raumplanungsrecht

Praxisbezogene Gesamtdarstellung – Die wichtigsten baurechtlichen Begriffe im Überblick – Aktuelle Gesetzestexte OIB-Richtlinien

4. Aufl. 2023

ISBN: 978-3-7073-3821-8

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Dokumentvorschau
Einführung in das Steiermärkische Bau- und Raumplanungsrecht (4. Auflage)

S. 566. Abstände (§ 13 BauG)

Prinzipiell hat der Gesetzgeber im Rahmen der Errichtung von Gebäuden zwei verschiedene Abstände vorgesehen – den Grenzabstand und den Gebäudeabstand:

Der Grenzabstand ist der Abstand des Gebäudes zur Nachbargrenze. Der Gebäudeabstand ist der Abstand eines Gebäudes zu einem anderen Gebäude, in der Regel zum Nachbargebäude (zur Definition des Begriffes „Gebäude“ s Pkt 4.2.).

6.1. Grenzabstand (§ 13 Abs 2 BauG)

Gebäude müssen entweder unmittelbar an die Grenze gebaut werden oder aber von der Grenze einen so großen Abstand in Metern einhalten wie es der Anzahl der Geschoße vermehrt um 2 entspricht. Ein Gebäude mit zwei Geschoßen muss daher zur Grundgrenze einen Abstand von 2 + 2 = 4 m einhalten.

In diesem Zusammenhang ist auf den in der Praxis immer wieder vorkommenden Fall hinzuweisen, dass die Grenze in der Natur nicht mit dem Katasterplan übereinstimmt. Gerade bei heiklen Bauvorhaben, bei denen schon im Vorfeld zu erkennen ist, dass mit Schwierigkeiten seitens der Nachbarn zu rechnen ist, sollte unbedingt überprüft werden, ob der Verlauf der Grenze in der Natur mit dem Katasterplan übereinstimmt. Aus Vorsichtsgründen ist generell zu empfehlen, dass man die sich...

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