Praxishandbuch BauKG
1. Aufl. 2023
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S. 1887. Aufgaben der Arbeitgeber
7.1. ArbeitnehmerInnenschutzgesetz
Die Priorität liegt darin, vorhandene Gefährdungen auszuschalten, dh technische und organisatorische Maßnahmen sind personenbezogenen Lösungen vorzuziehen.
Die Unternehmer müssen darauf achten, in Abhängigkeit von den ausgewählten Arbeitsverfahren, die vom Bauherrn planerisch, statisch und organisatorisch vorgesehenen Maßnahmen zu berücksichtigen und die vorhandenen Planungsgrundlagen zu nutzen. Bei Arbeiten lt § 7 BauKG muss vom Bauherrn (od Projektleiter) ein SiGe-Plan zur Verfügung gestellt werden.
Es gehört zu den Pflichten des Bauherrn, die beschriebenen Voraussetzungen an der baulichen Anlage zu erfüllen, damit der ausführende Unternehmer die ihm obliegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzpflichten erfüllen kann.
Der Unternehmer hat vor der Ausführung der Arbeiten die Hinweise des Planungskoordinators im SiGe-Plan zu berücksichtigen.
Ausführende Unternehmer haben die Möglichkeit, Bedenken gegen die vorgesehene Art der Ausführung, insbesondere hinsichtlich der Sicherung gegen Unfallgefahren, dem Auftraggeber unverzüglich – möglichst schon vor Beginn der Arbeiten – schriftlich mitzuteilen.
Übernimmt der Unternehmer einen Auftrag, dessen Durchführung zeitlic...