Der gestörte Bauablauf
2. Aufl. 2023
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S. 3129. Beispiel: Planlieferverzug
9.1. Sachverhalt
9.1.1. Projektbeschreibung
Das gegenständliche Bauvorhaben umfasste die Generalunternehmerarbeiten zur Sanierung des Straßentrakts sowie des Neubaus des Hoftrakts einer Liegenschaft.
9.1.2. Vertragsgrundlage
Zwischen den Vertragspartnern wurde als Vertragsgrundlage ein Pauschalpreisvertrag auf Basis einer funktionalen Leistungsbeschreibung vereinbart. Die Geltung der ÖNORM B 2110 als Vertragsgrundlage wurde ausgeschlossen. Der AG legte seinen selbst formulierten Generalunternehmervertrag dem Auftrag zu Grunde.
Das vereinbarte Entgelt betrug als Pauschal-, Fix- und Festpreis (Gesamtauftragssumme) netto 12.250.000,00 €. Der Bauzeitplan sah eine Gesamtbauzeit von 18,9 Monaten vor.
9.1.3. Projektstruktur
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AG | Projektentwicklung GmbH |
AN | mittelständischer Bauindustriekonzern |
Örtliche Bauaufsicht | Projektleiter des AG |
9.1.4. Ursachen der Störungen
Im Zuge der Bauausführung kam es im Wesentlichen zu den nachstehenden Leistungsabweichungen aus der Sphäre des AG:
laufende Verzögerungen in der Lieferung der Statikpläne,
mangelhafte Planqualität,
fehlerhafte Statik in den Bereichen der Kompensationsmaßnahmen, Durchfahrt Garage usw.
Die daraus resultierenden Mehrkosten ...