Der gestörte Bauablauf
2. Aufl. 2023
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S. 3058. Beispiel: Nachteile aus einem veränderten Leistungsgebirge bei einem Festpreisvertrag
8.1. Sachverhalt
8.1.1. Projektbeschreibung
Das gegenständliche Bauvorhaben umfasste die Errichtung und vollständige Herstellung einer Wohnhausanlage in schlüsselfertigem, voll betriebs- und funktionstüchtigem Zustand inkl aller erforderlicher Abnahmen durch behördliche/öffentliche Einrichtungen. Zum Leistungsumfang des beauftragten Generalunternehmers zählte auch die Herstellung sämtlicher Zu- und Abfahrtswege, Ver- und Entsorgungsleitungen sowie Außenanlagen inkl Bepflanzung. Die Wohnhausanlage besteht aus zwei Kellergeschoßen, einem Erdgeschoß, vier Obergeschoßen und zwei Dachgeschoßen.
Zur Herstellung der beiden Kellergeschoße kam – vor allem auch wegen des hohen Grundwasserspiegels – eine Spundwandsicherung mit Schlossdichtung zum Einsatz. Um eine dichte Baugrubenumschließung zu erhalten, waren die Spundwandprofile in den Grundwasserstauer ausreichend tief einzubinden.
8.1.2. Vertragsgrundlage
Vertragsgrundlage zwischen den Vertragspartnern war ein Pauschalpreisvertrag mit Festpreisbindung auf Basis einer funktionalen Leistungsbeschreibung, die Auftragssumme beläuft sich auf 17.500.000 €. Der We...