Algorithmen im Wirtschaftsrecht
1. Aufl. 2023
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S. 2121. Gelebte Wirklichkeit
„Künstliche Intelligenz“ oder „Artificial Intelligence“ (kurz KI/AI) ist sowohl am Kapitalmarkt als auch im operativen Geschäft vieler Gesellschaften längst Realität. Nach jahrzehntelanger Forschung ermöglichen Big-Data-Anwendungen und steigende Rechenleistung, dass Systeme Künstlicher Intelligenz enorme Datenmengen analysieren, einzelne Muster erkennen und so menschliches Verhalten schneller und besser imitieren und fortentwickeln. Ist diese Technik aber auch schon so weit angekommen, dass die Rechtsordnung bereits in sachgerechter Weise reagiert und passende Rahmenbedingungen geschaffen hat? Im Folgenden wird sowohl ein Blick auf das Kapitalmarkt- als auch auf das Gesellschaftsrecht geworfen, um auszuloten, inwieweit die Technik „Künstliche Intelligenz“ und der Einsatz von Algorithmen schon normative Grundlagen gefunden haben und welche Fragen sich daraus ergeben.
Der Einsatz von algorithmischen Systemen oder Künstlicher Intelligenz ist heute in vielen Unternehmen bereits Routine. Aus anekdotischer Evidenz ist bekannt, dass es vielfach in den Unternehmen gar nicht darum geht, den Einsatz von algorithmischen Systemen oder Künstlicher Intelligenz grundsätzlich...