Algorithmen im Wirtschaftsrecht
1. Aufl. 2023
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S. 1921. Einleitung
Algorithmen sind – vereinfacht gesagt – darauf programmiert, Gesetzmäßigkeiten, Korrelationen oder Abweichungen von bestimmten Mustern in Daten zu erkennen, um darauf aufbauend vorher (mehr oder weniger) definierte Schlüsse ziehen zu können. Je mehr Daten zur Verfügung stehen, desto treffsicherer ist der Algorithmus. Daten sind demnach das „Rohmaterial“, das durch den Algorithmus veredelt wird. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von „data mining“, also vom „Schürfen“ von Daten. Dieses Bild ist aus zweierlei Sicht passend. Einerseits müssen die Daten erst „gesichtet“, „ausgesiebt“ und auf passende Muster hin untersucht werden. Gelingt dies, eröffnen sich auf Grund der immer höheren Rechenleistungen der Systeme ungeahnte neue Möglichkeiten. „Daten“ sind damit andererseits das neue „Gold“, das es zu schürfen gilt.
Bevor man Daten schürfen kann, muss man sie allerdings erst haben. Viele Unternehmungen haben daher inzwischen ihr Geschäftsmodell darauf ausgelegt, in den Besitz möglichst vieler Daten zu gelangen. Durch bestimmte Anreizmodelle sollen Kund:innen, Lieferant:innen und sonstige Geschäftspartner:innen dazu angehalten werden, mehr oder weniger bereitwillig ihre ...