1 × 1 der Personalverrechnung 2024
7. Aufl. 2024
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S. 10813. Regionaler Klimabonus
Der regionale Klimabonus entsprechend dem Klimabonusgesetz, BGBl I 2022/11, der der pauschalen Kompensation der Mehrbelastungen aus der Bepreisung von Treibhausgasemissionen dient, ist steuerfrei.