ASoK-Spezial Arbeitsrecht 2024
1. Aufl. 2024
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S. 91. Neuerungen zu Gesetzen und VO
1.1. Erweiterung der Ausnahmen vom AuslBG
Für in Österreich beschäftigte Ausländer (Personen, die keine österreichische Staatsbürgerschaft besitzen und auch Staatenlose) sind die österreichischen arbeitsrechtlichen Bestimmungen grundsätzlich anwendbar wie für Inländer. Unter welchen Voraussetzungen Ausländer in Österreich im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses tätig sein dürfen, regelt das AuslBG.
Der AG darf einen Ausländer beschäftigen, wenn
das Arbeitsverhältnis dem AuslBG nicht unterliegt oder
wenn das AuslBG anzuwenden ist, ein Beschäftigungstitel (zB Beschäftigungsbewilligung, Rot-Weiß-Rot-Karte etc, § 3 AuslBG) vorliegt.
Die wichtigsten Ausnahmen betreffen folgende AN:
Freizügigkeitsberechtigte EU- und EWR-Staatsbürger (EU 27 zuzüglich Island, Liechtenstein und Norwegen), deren Ehegatten sowie eingetragene Partner und minderjährige Kinder, die zum Aufenthalt in Österreich nach dem NAG berechtigt sind,
Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte,
Schweizer und
Ausländer, die wissenschaftlich tätig sind.
Neue Ausnahme
Mit ist folgende weitere Ausnahme (§ 1 Abs 2 lit k AuslBG) in Kraft getreten:
Für ukrainische Staatsangehörige, die auf Grund des russischen Angriffskrieges aus der Ukraine geflohen sind, i...