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Kann bei Selbstberechnung der Bestandvertragsgebühr der Säumniszuschlag dem bevollmächtigten Parteienvertreter vorgeschrieben werden?
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Kann bei Selbstberechnung der Bestandvertragsgebühr der Säumniszuschlag dem bevollmächtigten Parteienvertreter vorgeschrieben werden? | |
Der Fall
Der Berufungswerber ist Rechtsanwalt und beantragte für die Vermieterin beim Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel die Zuteilung einer Steuernummer zur Selbstberechnung der Bestandvertragsgebühr. Im Mai berechnete er die Gebühr für mehrere Bestandverträge, die die Vermieterin abgeschlossen hatte, und entrichtete die Gebühr erst am 30. Juli. Für die verspätete Entrichtung setzte das Finanzamt den Säumniszuschlag fest. In der Berufung wendete der Rechtsanwalt ein, dass die Vermieterin vor ihrem Urlaub die Überweisung des Gebührenbetrags von ihrem ständigen Treuhand-Anderkonto in Auftrag gegeben habe. Die Zahlung sei sehr knapp avisiert worden und infolge geringfügiger Kontounterdeckung der Auftrag nicht durchgeführt und im EDV-System der kontoführenden Bank storniert worden, sodass die Überweisung erst mit 30. Juli vorgenommen werden konnte.
Die Entscheidung
Der UFS gab der Berufung statt, da der Säumniszuschlag im Fall der Selbstberechnung der Bestandvertragsgebühr nich...