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Keine „klassischen Großmutterzuschüsse“, sondern Zuschuss der „Großmutter“ an die Beteiligungsholding und Zuschuss der Beteiligungsholding an die „Enkelgesellschaft“
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Keine „klassischen Großmutterzuschüsse“, sondern Zuschuss der „Großmutter“ an die Beteiligungsholding und Zuschuss der Beteiligungsholding an die „Enkelgesellschaft“ | |
u. a. und RV/1890-W/06 |
S. 420Der Fall
Diese Entscheidungen des UFS stehen in engem Zusammenhang mit den Erkenntnissen des (, siehe UFS aktuell 2006, 356; ecolex 2007/167, taxlex-SRa 2007/10), , 2007/16/0027, und , 2007/16/0178. Die X-GmbH wurde im Jahr 1957 von der Stadt gegründet. 1974 brachte die Stadt ihre Gesellschaftsanteile an der X-GmbH in die Holding ein. Gegenstand der Holding ist der Erwerb von Beteiligungen an Unternehmen, insbesondere von Beteiligungen der Stadt, und deren Verwaltung. Im Jahr 1978 gab der Gemeinderat der Stadt mit Beschluss die Ermächtigung, der Holding jährlich einen wertgesicherten Betrag inklusive der anfallenden Kapitalverkehrsteuern für Zwecke bei der X-GmbH zur Verfügung zu stellen. Hintergrund war, dass die X-GmbH aufgrund ihrer gemeinwirtschaftlichen Aufgaben nicht gewinnorientiert zu führen war und zur Existenzsicherung regelmäßiger Zuschüsse bedurfte. Seither werden jährlich Zuschüsse von der Stad...