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Anhängige Amtsbeschwerden
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Verpachtung eines Fischereirechts als Berechtigung, auf die die Vorschriften des bürgerlichen Rechtes über Grundstücke Anwendung finden | |
-K/10; beim VwGH anhängig unter 2011/15/0123 | § 6 Abs. 1 Z 16 UStG 1994, Art. 135 Abs. 1 lit. l MwSt.-RL 2006/112/EG |
Der Fall
Der Berufungswerber betreibt eine Land- und Forstwirtschaft. Die im Rahmen dieses Unternehmens ausgeführten Umsätze werden nach den allgemeinen Vorschriften des UStG 1994 besteuert. Mit einem Pachtvertrag räumte der Berufungswerber als Fischereiberechtigter dem Tourismusverein das Recht zur Ausübung der Fischerei in Teilabschnitten seiner Fischereigewässer ein. Strittig war ob die Überlassung des Rechtes zur Ausübung der Fischerei eine „Verpachtung von Berechtigungen, auf welche die Vorschriften des bürgerlichen Rechtes über Grundstücke Anwendung finden“, darstellt und dieser Umsatz daher nach § 6 Abs. 1 Z 16 UStG 1994 umsatzsteuerfrei ist.
S. 380Die Entscheidung
Entscheidung des UFS: Ein Fischereirecht an einem fremden Gewässer, das mit dem Eigentum an einer Liegenschaft verbunden ist, stellt als Grunddienstbarkeit eine unbewegliche Sache dar. Es handelt sich daher um eine Berechtigung, auf die die Vorschriften des bürgerlichen Rechtes über Grundstücke Anwendung finden. ...