Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Grunderwerbsteuer bei Erwerb des halben Mindestanteils an einem Wohnungseigentum-Reihenhaus im Wege der Anwachsung
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Grunderwerbsteuer bei Erwerb des halben Mindestanteils an einem Wohnungseigentum-Reihenhaus im Wege der Anwachsung | |
-F/10 |
Die Entscheidung
Bei Erwerb eines Grundstücks durch Erbanfall ist Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer der dreifache Einheitswert des Grundstücks. Wenn aber der überlebende Eigentumspartner den halben Mindestanteil des Verstorbenen im Wege der Anwachsung gemäß § 14 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) erwirbt, ist dies kein erbrechtlicher Erwerb, sondern ein Erwerb sui generis. § 14 WEG geht auch dann vor, wenn wie in diesem Fall der überlebende Eigentumspartner durch einen Erbvertrag zu erben berufen gewesen wäre. Der überlebende Partner hat der Verlassenschaft gemäß § 14 Abs. 2 WEG die Hälfte des Verkehrswerts des Mindestanteils zu bezahlen. Dieser Übernahmspreis und die mit dem halben Mindestanteil in wirtschaftlicher Beziehung stehenden Schulden und Lasten stellen die grunderwerbsteuerliche Gegenleistung dar. Der UFS wies die Berufung als unbegründet ab, differenzierte jedoch zur Bemessungsgrundlage der GrESt: Vorrangig ist die feststellbare Gegenleistung als Besteuerungsgrundlage heranzuziehen; gibt es eine solche nicht, wird die GrESt vom (vervielfachten) Einheitswert be...