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Eine Vereinbarung über die Scheidungsfolgen ist ein Vergleich und kein gebührenfreier Alimentationsvertrag
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Eine Vereinbarung über die Scheidungsfolgen ist ein Vergleich und kein gebührenfreier Alimentationsvertrag | |
Der Fall
Mit einem Notariatsakt trafen Frau S und Herr M eine Vereinbarung über Unterhalt und Regelungen über Teile des ehelichen Gebrauchsvermögens sowohl während aufrechter Ehe als auch für alle Zeit nach einer allfälligen, derzeit nicht beabsichtigten Auflösung der Ehe, die auch nach Rechtskraft einer allfälligen Scheidung weiterhin und in vollem Umfang gelten sollte. Herr M verpflichtete sich, an Frau S einen monatlichen Unterhaltsbetrag in der fixen Höhe von 2.600 Euro zu zahlen, wobei sich Frau S ein Eigeneinkommen nur unter gewissen Umständen anrechnen lassen muss. Ein Teil der ehelichen Vermögenswerte sollte der Aufteilung nach den Bestimmungen der §§ 81 ff. EheG ausdrücklich vorbehalten bleiben. Frau S bleibt alleinige Mieterin der Wohnung auch im Fall der Scheidung. Frau S ist Alleineigentümerin einer kreditfinanzierten Liegenschaft, wobei die Kreditraten von Herrn M getragen werden. Im Fall der Scheidung verpflichtet sich Frau S, die Liegenschaft an Herrn M zu übertragen; Herr M leistet dafür eine Ausgleichszahlung von 30.000 Euro. Herr M ist Eigentümer...