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Überarbeitung des PRIIP-Basisinformationsblattes
Nach der PRIIP-Verordnung (Verordnung [EU] Nr 1286/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte [PRIIP], ABl L 352 vom , S 1) sollen beim Vertrieb von verpackten Anlageprodukten für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukten sog key information documents (KIDs) erstellt werden. Dies sind genormte Basisinformationsblätter, welche wichtige Informationen verständlich und vergleichbar abbilden sollen. Details zur Darstellung und zum Inhalt sind in der Delegierten Verordnung (EU) 2017/653 der Kommission vom zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr 1286/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (PRIIP) durch technische Regulierungsstandards in Bezug auf die Darstellung, den Inhalt, die Überprüfung und die Überarbeitung dieser Basisinformationsblätter sowie die Bedingungen für die Erfüllung der Verpflichtung zu ihrer Bereitstellung, ABl L 100 vom , S 1, geregelt.
Die Europäischen Aufsichtsbehörden haben nun ein gemeinsames Konsult...