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BFGjournal 10, Oktober 2011, Seite 353

PC-Privatnutzung von 40 % ist auch bei einem Programmierer absolute Untergrenze

Die Möglichkeiten der privaten Nutzung eines in der Privatwohnung aufgestellten PC sind nahezu grenzenlos, und die Verbreitung von PCs in privaten Haushalten ist so groß, dass davon ausgegangen werden kann, dass ein Privatanteil von mindestens 40 % der AfA auszuscheiden ist. Es entspricht nicht den Lebenserfahrungen, dass ein Programmierer einen in der Privatwohnung aufgestellten PC überhaupt nicht privat nutzen soll, wobei wohl davon auszugehen ist, das eine private Nutzung am Arbeitsplatz allenfalls in sehr eingeschränkten Umfang geduldet wird und auch erfolgt. Wird eine niedrigere private Nutzung als 40 % behauptet, ist dies nachzuweisen. Dies umso mehr, wenn eine Internetrecherche den Berufungswerber als Nutzer sozialer Netzwerke ausweist und er auch selbst eine private Internetnutzung eingeräumt hat ( RV/0491-F/09).

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