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BFGjournal 4, April 2011, Seite 141

VwGH schafft neue Kategorie der durch ein „fremdbestimmtes“ berufliches Moment veranlassten Reise

Johann Edlinger

Kann unzweifelhaft ein fremdbestimmtes berufliches Ereignis als Auslöser einer Reise gewertet werden, so steht der volle Abzug der Fahrtkosten als Werbungskosten (Betriebsausgaben) auch dann zu, wenn anlässlich einer solchen Reise auch private Unternehmungen (z. B. Familienbesuch) stattfinden.


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; , 2010/15/0197; -I/05

Der Fall

Der Steuerpflichtige machte anlässlich der Arbeitnehmerveranlagungen für die Jahre 2002 und 2003 Fahrtkosten für Dienstreisen (Kilometergelder abzüglich der Dienstgebervergütungen) in Höhe von 2.567,61 Euro (2002) bzw. 1.249,59 Euro (2003) als Werbungskosten geltend.

Das Finanzamt schied in seinen Einkommensteuerbescheiden für die Jahre 2002 und 2003 im Einzelnen bezeichnete Fahrten mit der Begründung aus, dass die gegenständlichen Fahrten nicht nur beruflichen Zwecken, sondern auch dem Aufsuchen des in D (Osttirol) gelegenen Familienwohnsitzes gedient hätten. Wie vom Finanzamt näher ausgeführt, sei davon auszugehen, dass die Dienstverrichtungen in Osttirol so geplant worden seien, dass der Steuerpflichtige einen möglichst hohen, die beruflichen Tage deutlich übersteigenden Anteil an freien Tagen habe gewinnen...

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