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Mündlich ergänzte Selbstanzeige
Im gegenständlichen Fall war in einem Beschwerdeverfahren gegen einen Einleitungsbescheid die Erfüllung der Voraussetzungen einer strafbefreienden Selbstanzeige nach § 29 FinStrG (Darlegung der Verfehlung, Offenlegung, Entrichtung im Sinne der Abgabenvorschriften) zu prüfen.
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-W/10 | §§ 29, 33 Abs. 2 lit. a, 83 Abs. 2 FinStrG |
Der Fall
Grundlage für die Erlassung des Bescheides über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens waren die Feststellungen einer Umsatzsteuernachschau. Vor Prüfungsbeginn stand dem Prüfer bereits eine Kontrollmitteilung in Form einer Rechnung aus einer Prüfung des Leistungsempfängers zur Verfügung. Die Rechnung trug das Datum und enthielt einen Passus, dass um Überweisung des Rechnungsbetrags auf das auf der Rechnung angeführte Konto ersucht werde.
Am legte der steuerliche Vertreter eine schriftliche Selbstanzeige vor, deren Übernahme bei Prüfungsbeginn durch den Prüfer mit seiner Unterschrift bestätigt wurde.
In der schriftlichen Selbstanzeige wurde die Person genannt, für die Selbstanzeige erstattet werden sollte, und bekanntgegeben, dass im Zeitraum Juli bis Dezember 2009 eine Umsatzsteuerzahllast in einer zahlenmäßig offengelegten Höhe zuvor nicht gemeld...