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BFGjournal 3, März 2011, Seite 85

UFS und Abgrenzung zwischen Dienstvertrag und Werkvertrag bei Hilfstätigkeiten

Gabriele Krafft

Die Problematik der Abgrenzung zwischen selbständiger und nichtselbständiger Tätigkeit tritt in den letzten Jahren verstärkt im Bereich der Hilfstätigkeiten und bei tageweise beschäftigtem Aushilfspersonal auf. Zahlreiche Unternehmer aus den unterschiedlichsten Branchen versuchen, über den Abschluss von Werkverträgen mit einzelnen Personen – vor allem aus den neuen östlichen EU-Ländern – Arbeitskräfte für ihre Unternehmen zu akquirieren. Diese Entwicklung ist mittlerweile nicht nur auf den Bausektor beschränkt, sondern findet sich verstärkt auch in anderen Branchen wie bei der Pensionspferdhaltung/Reitstallbetrieb oder Regalschlichtertätigkeit für große Einkaufsketten.

Die Werkvertragsnehmer verfügen dabei regelmäßig über Gewerbescheine für sehr eng begrenzte Tätigkeitsbereiche, für die kein Befähigungsnachweis erforderlich ist. Der Einsatz dieses Personals wird meist kurzfristig durch telefonische Kontaktaufnahme mit dem Auftraggeber vereinbart; die Abrechnung erfolgt nach geleisteten Arbeitsstunden. Auch wenn zum Teil eine Abrechnung nach dem Umfang der Tätigkeit behauptet wird, zeigt sich bei näherer Betrachtung, dass zumeist Stundenaufzeichnungen geführt werden, die in die Berec...

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