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Bürgschaft zugunsten eines nahen Angehörigen
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Bürgschaft zugunsten eines nahen Angehörigen | |
-G/10 |
Der Fall
Der Berufungswerber machte in seiner Einkommensteuererklärung für das Jahr 2007 einen Betrag in Höhe von 10.000 Euro als außergewöhnliche Belastung geltend. Grundlage dieser Zahlung war eine vom Berufungswerber zur Besicherung eines Abstattungskredits gegenüber einer Bank abgegebene Bürgschaftserklärung. Der Kredit war seinem Bruder und (ehemaligen) Inhaber einer Fahrschule in Zusammenhang mit dessen betrieblicher Tätigkeit eingeräumt worden.
Das Finanzamt berücksichtigte die Bürgschaftszahlung bei der Berechnung des Einkommens des Kalenderjahres 2007 nicht, da Zahlungen aufgrund einer freiwillig oder im Rahmen des Unternehmerwagnisses übernommenen Bürgschaftsverpflichtung nicht zwangsläufig entstanden seien. Bürgschaften zugunsten eines nahen Angehörigen wären nur dann anzuerkennen, wenn eine existenzbedrohende Notlage des Angehörigen vorliege, was gegenständlich nicht der Fall sei.
Seitens des Berufungswerbers wurde argumentiert, dass sich das Einzelunternehmen des Bruders „am Rande seiner wirtschaftlichen Existenz“ (Gesamtverbindlichkeiten: 580.000 Euro) befunden hätte und seitens der damaligen Hausba...