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Wiederaufnahmeantrag bei Verletzung der Mitwirkungspflicht
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Wiederaufnahmeantrag bei Verletzung der Mitwirkungspflicht | |
Der Fall
Der Berufungswerber stellte einen Antrag auf Wiederaufnahme der Einkommensteuerverfahren 1998 bis 2001, die mit Erlassung einer Berufungsentscheidung abgeschlossen wurden.
Nach Auffassung des Berufungswerbers führen die anlässlich der Räumung eines innegehabten Hauses zufällig aufgefundenen Kilometergeldaufzeichnungen zu von in den vorangegangenen Veranlagungs-, Prüfungs- und Berufungsverfahren abweichenden Bemessungsgrundlagen. Ein früherer Zugriff auf die Unterlagen sei wegen eines Betretungsverbots nicht möglich gewesen. Da das Verbot gerichtlich ausgesprochen wurde, treffe den Berufungswerber auch kein Verschulden an der in den Verwaltungsverfahren unterbliebenen Vorlage der Beweismittel.
Nach Ansicht des Finanzamtes hätte der Berufungswerber nach den von ihm selbst vorgelegten Unterlagen in Begleitung eines Gendarmen das Haus betreten können. Dies wurde in einer Berufungsvorentscheidung dem Berufungswerber auch vorgehalten.
S. 40Die Entscheidung
Dem Antrag einer Partei auf Wiederaufnahme eines durch Bescheid abgeschlossenen Verfahrens ist gemäß § 303 Abs 1 BAO u. a. stattzugeben, wenn ein Rechtsmittel gegen ...