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Versehen bei der Versendung von FinanzOnline-Anbringen
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Versehen bei der Versendung von FinanzOnline-Anbringen | |
Der Fall
Mit Schreiben ihres steuerlichen Vertreters vom beantragte die Berufungswerberin die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist und brachte vor, eine Mitarbeiterin der Kanzlei der steuerlichen Vertretung habe binnen offener Frist am ein Fristverlängerungsansuchen zur Einbringung eines Rechtsmittels gegen den Körperschaftsteuer- und Umsatzsteuerbescheid 2006 via FinanzOnline eingebracht. Binnen verlängerter Frist sei sodann ein Rechtsmittel gegen den Umsatzsteuerbescheid und Körperschaftsteuerbescheid 2006 eingebracht worden. Dieses Rechtsmittel sei jedoch zurückgewiesen worden, da angeblich die Berufungsfristverlängerung nicht ordnungsgemäß eingebracht worden sei.
Dem Finanzamt seien die Bezug habenden Computerausdrucke bereits übermittelt worden, und man hätte im Rahmen der nochmaligen Überprüfung feststellen können, dass das Fristverlängerungsansuchen wie übermittelt verfasst und binnen offener Frist versucht worden sei, dieses an das Finanzamt abzusenden. Offensichtlich sei durch ein technisches Gebrechen, allenfalls durch eine Fehlbedienung, die Absendung ni...