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Berechnung der grunderwerbsteuerpflichtigen Gegenleistung beim Teilungstausch
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Berechnung der grunderwerbsteuerpflichtigen Gegenleistung beim Teilungstausch | |
Der Fall
Drei wirtschaftliche Einheiten wurden teilweise der Fläche nach geteilt und teilweise zwischen den Tauschpartnern getauscht.
Die Entscheidung
Die Erwerbsvorgänge, bei denen die Tauschpartner das Miteigentum an einer wirtschaftlichen Einheit aufheben und die real geteilten Flächen in ihr Alleineigentum übernehmen, werden gemäß § 3 Abs. 2 GrEStG von der Grunderwerbsteuer befreit. Die Vorgänge, bei denen Miteigentumsanteile an verschiedenen wirtschaftlichen Einheiten ausgetauscht werden, unterliegen jedoch der Grunderwerbsteuer. Der teilweise Tausch und die teilweise Teilung der drei wirtschaftlichen Einheiten führten jedoch dazu, dass hinsichtlich des geteilten Grundstücks ein im Vergleich zum realen Anteil überproportional höherer Miteigentumsanteil hingegeben wurde. Die Befreiung gemäß § 3 Abs. 2 GrEStG wurde hinsichtlich dieser wirtschaftlichen Einheit zwar gewährt, jedoch war nach diesem Vertrag der den realen Anteil übersteigende Miteigentumsanteil, der Mehrbetrag, Gegenleistung für Anteile an einer anderen wirtschaftlichen Einheit.
Bei Realteilungsverträgen kann es durch natürliche Gegebenheiten zu ei...