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Ausländische sonstige Bezüge und DBA mit Anrechnungsmethode
Wird der 6%ige Einkommensteuertarif auf Sonderzahlungen im internationalen Erstattungsverfahren berücksichtigt oder als isolierter Fixsatz außerhalb des Veranlagungsverfahrens behandelt?
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§ 6 Abs. 9 EStG 1988, Art. 15, 24 DBA Großbritannien und Nordirland |
Der Fall
Der Berufungswerber ist in Österreich ansässig, wo sich auch sein Lebensmittelpunkt befindet. Im Streitjahr 2007 erzielte er Einkünfte aus unselbständiger Arbeit ausschließlich aus einer Tätigkeit, die er für seinen Dienstgeber S. Austria AG in Großbritannien ausgeübt hatte. Vom Dienstgeber wurden sämtliche (britischen) Bezüge des Berufungswerbers dem Lohnsteuerabzug in Österreich unterworfen (laufende und die sonstigen Bezüge gem. § 67 Abs. 1 EStG 1988). Der Jahreslohnzettel wurde am Ende des Jahres dem Finanzamt übermittelt. Aufgrund des DBA Großbritannien kam Großbritannien das Besteuerungsrecht für die Einkünfte aus der nichtselbständigen Tätigkeit zu (Anrechnungsverfahren). Die britische Finanzverwaltung führte die Besteuerung der britischen Bezüge vor dem österreichischen Verfahren durch. Im Zuge der Veranlagung schrieb das Finanzamt in 1. Instanz die Lohnsteuer bis auf die 6 % Lohnsteuer auf die Sonderzahlungen gut (1.094,56 Euro). Dagegen richtete sich die Berufung.