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BFGjournal 7, August 2010, Seite 293

Zusammenschluss: keine Gebühren für Vertragsübernahme

Klaus Hirschler, Gottfried Maria Sulz und Christian Oberkleiner

Wird in der Urkunde über die Vertragsübernahme nicht erwähnt, dass die Vertragsübernahme anlässlich eines gebühren- oder kapitalverkehrsteuerbegünstigten Vorgangs nach Art. III bis VI UmgrStG erfolgte, und sind keine Umstände beurkundet, die dagegen sprechen, kann nicht geschlossen werden, aus der Urkunde ergebe sich eindeutig, dass die Befreiungsvoraussetzungen des § 42 UmgrStG nicht gegeben seien.


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Zusammenschluss: keine Gebühren für Vertragsübernahme

Der Fall

Eine Genossenschaft gewährte einer natürlichen Person mehrere Kredite. Aufgrund eines Zusammenschlusses nach Art. IV UmgrStG übernahm die W. GmbH & Co KG von der natürlichen Person und dem späteren Kommanditisten diese Kredite. In Rahmen einer Außenprüfung wurde aufgrund der Kreditübernahme Kreditgebühr vorgeschrieben.

Die Entscheidung

Da der Zusammenschluss kausal für die Vertragsübernahmen war, sind diese gemäß § 42 UmgrStG von der Kreditvertragsgebühr befreit. Im vorliegenden Fall stehen die Vertragsübernahmen in einem zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit dem Zusammenschluss. Ebenso liegen hier alle Voraussetzungen für einen Zusammenschluss gemäß Art. IV UmgrStG vor. Eine Bezugnahme auf den Zusammenschluss in den Kreditübernahmeverträgen...

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