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BFGjournal 7, August 2010, Seite 242

„Klar formulierte Regelungen wären wünschenswert: Weniger ist mehr“

Im Journal zu Gast: HR Mag. Franz Novak, Richter am Verwaltungsgerichtshof

Franz Novak

Mag. Franz Novak war von Beginn an – seit 2003 – Mitglied des unabhängigen Finanzsenats. Nach seiner erfolgreichen Bewerbung wechselte er 2008 zum Verwaltungsgerichtshof. Seine bisherigen Eindrücke und Erfahrungen verriet er uns im folgenden Interview.

UFSjournal:Nun ist es schon wieder zwei Jahre her, seit Sie vom UFS in den VwGH gewechselt sind. Wie haben Sie den Karriereschritt empfunden?

Franz Novak: Die Bestellung zum Hofrat des Verwaltungsgerichtshofs stellte ein einschneidendes Ereignis in meiner Lebensplanung dar. Ich war mir jedoch bereits bei der Bewerbung der großen Verantwortung bewusst, die mit dieser Funktion verbunden ist, und versuche nunmehr, die Erwartungen zu erfüllen, die in mich gesetzt wurden.

UFSjournal:Sie sind den beiden Senaten 13 und 15 zugeteilt. Bei welchen Beschwerden waren Sie schon federführend dabei?

Franz Novak: Im Gegensatz zum UFS ist die Senatsentscheidung beim Verwaltungsgerichtshof der Regelfall, wobei der Senat auch gelebt wird. Daraus folgt, dass alle Mitglieder des jeweiligen Senats an der Entscheidungsfindung mitwirken. Die Erkenntnisse sind das Ergebnis eingehender Beratungen und nachfolgender Abstimmung.

UFSjournal:Lassen die Beschwerden eine...

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