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Verschmelzung: Rückabwicklung der Unternehmensgruppe
Nach § 9 Abs. 10 KStG 1988 muss eine Unternehmensgruppe für einen Zeitraum von mindestens drei Wirtschaftsjahren bestehen. Die Verschmelzung des einzigen Gruppenmitglieds mit dem Gruppenträger innerhalb dieses Zeitraums zieht daher unter Erlassung eines entsprechenden Feststellungsbescheids die Beendigung und Rückabwicklung der Unternehmensgruppe nach sich.
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Verschmelzung: Rückabwicklung der Unternehmensgruppe | |
-F/09 | § 9 Abs. 10 KStG 1988, Art. I UmgrStG |
S. 159 Der Fall
Mit Bescheid vom hat das Finanzamt antragsgemäß das Bestehen einer Unternehmensgruppe gemäß § 9 Abs. 8 KStG 1988 mit der X-AG als Gruppenträger und ihrer 100%igen Tochtergesellschaft, der Y-GmbH, als einzigem Gruppenmitglied ab der Veranlagung 2006 festgestellt. Bilanzstichtag beider Unternehmen ist jeweils der 31. 3. Mit Verschmelzungsvertrag vom wurde die Y-GmbH mit Wirkung zum durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes mit der X-AG im Wege der Gesamtrechtsnachfolge unter Inanspruchnahme des Art. I UmgrStG verschmolzen. Die Berufungswerberin führte aus, dass durch die Verschmelzung die Effekte der Unternehmensgruppe noch verstärkt würden und es deshalb nicht zu einer Rückabwicklung kommen könne.
Die Entscheidung
Aufgrund des klaren Wortlauts des Gesetzes ist nach Ansicht de...