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BFGjournal 3, März 2010, Seite 101

Wohnung für Geschäftsreisen: behauptete betriebliche Nutzung einer Mietwohnung

Michael Rauscher

Streitigkeiten um die Abzugsfähigkeit von Betriebsausgaben und Vorsteuern im Zusammenhang mit Wohnobjekten sind vor dem UFS stets an der „Tagesordnung“. Im jüngsten Fall begehrte eine GmbH (die Berufungswerberin) dies im Zusammenhang mit den Miet-, Betriebs- und Einrichtungskosten für eine in Wien gemietete Wohnung. Vonseiten der Berufungswerberin wurde die betriebliche Nutzung als Nächtigungs- und Besprechungsort auf Dienstreisen des in Deutschland wohnhaften Gesellschafter-Geschäftsführers der Unternehmensgruppe (Geschäftsführer) behauptet. Das Finanzamt störte sich daran, dass die Wohnung just zu jenem Zeitpunkt angemietet worden war, in dem die ebenfalls in Deutschland wohnhafte Tochter des Geschäftsführers ihr Studium in Wien begann.


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-G/09 und RV/0094-G/09

Der Fall

S. 102 Die Berufungswerberin ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschafter ist die TK-GmbH in München. Handelsrechtlicher Geschäftsführer der Berufungswerberin ist FT. Die Tochter von FT, eine deutsche Staatsbürgerin mit Münchner Heimatadresse, begann am ein Bachelorstudium an der Wirtschaftsuniversität Wien. Mit Mietvertrag vom begründete die Berufungswerberin als Mieterin ein ...

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