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Methodenlehre und Rechtsfindung im Gemeinschaftsrecht
Die Anzahl der Fälle mit Gemeinschaftsrechtsbezug nimmt kontinuierlich zu. Um die sich daraus ergebenden Herausforderungen bewältigen zu können, ist es notwendig – über die Kenntnis der nationalen Auslegungsmethoden hinaus – zunächst klarzulegen, wann der nationale Richter innerstaatliche Normen unter Miteinbeziehung des Gemeinschaftsrechts auslegen muss und unter welchen Umständen eine Vorlage an den EuGH erfolgen kann (Punkt 1.). Zum besseren Verständnis der EuGH-Entscheidungen und der von den nationalen Rechtsfindungsmethoden beträchtlich abweichenden Kriterien im Gemeinschaftsrecht ist die Auslegungstechnik des EuGH zu erläutern (Punkt 2.). In einem folgenden UFSjournal-Schwerpunkt wird die Rechtsfindungsmethodik des Richters im Fall einer Kollision zwischen innerstaatlichem Recht und Gemeinschaftsrecht darzustellen sein.
Auslegung des Gemeinschaftsrechts durch den nationalen Richter selbst und Vorabentscheidungsverfahren
Gemeinschaftsrecht und nationales Recht
Verpflichtung zur Berücksichtigung des Gemeinschaftsrechts
Seit dem EU-Beitritt Österreichs ist nicht mehr nur das nationale Recht auszulegen, sondern auch das Gemeinschaftsrecht miteinzubeziehen. Staatliche Rechtsordnung un...