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GesRZ 3, Juni 2014, Seite 204

Allgemeines Verwaltungsrecht

Martin Oppitz

Das „Allgemeine Verwaltungsrecht“ von Bernhard Raschauer ist jüngst in 4. Auflage erschienen. Bereits die Vorauflagen haben stupende Akzeptanz erfahren; im Vorwort der im Jahr 2013 erschienenen Festschrift für Bernhard Raschauer heißt es treffend, dass der Jubilar mit diesem Standardwerk höchste wissenschaftliche Maßstäbe gesetzt hat. Dem ist – auch für die 4. Auflage – im Grunde wenig hinzuzufügen. Verdienstvoll ist insb, dass die Neuauflage die Änderungen in Verwaltungsgerichtsbarkeit und Verwaltungsorganisation ab Beginn des Jahres 2014 berücksichtigt.

Raschauer breitet die Strukturen des allgemeinen Verwaltungsrechts mit einer Souveränität aus, die dem Leser nicht nur die Grundlinien des Faches vermittelt, sondern durch stete Bezugnahme auf Materien des besonderen Verwaltungsrechts sowie verfassungs- und unionsrechtliche Rahmenbedingungen eine wirklichkeitsgesättigte Vorstellung des „Funktionierens“ von Verwaltungsrecht ermöglicht, die wiederum die Systematik des Ganzen besser verstehen lässt. Dazu kommt eine Verständlichkeit und Flüssigkeit der Sprache, die den Einstieg in die Materie erleichtert und gleichzeitig den Fortgeschrittenen dadurch beeindruckt, dass komplexe Zusammen...

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