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Verschmelzung – Steuerneutralität von Buchverlusten aus Fruchtgenussrechten
Buchverluste aus dem Untergang eines (qualifizierten) Fruchtgenussrechts an den Anteilen der übertragenden Körperschaft an der übernehmenden Körperschaft sind gemäß § 3 Abs. 2 UmgrStG steuerneutral.
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Verschmelzung – Steuerneutralität von Buchverlusten aus Fruchtgenussrechten | |
Der Fall
Die auf den Bahamas ansässige XY-SA (bisherige Alleingesellschafterin) verkaufte im Jahr 1999 sämtliche Aktien an der österreichischen AB-AG an zwei Privatstiftungen (jeweils zu 50 %). Aktienkaufpreis war einerseits 5 Mio. ATS und andererseits die Einräumung eines Fruchtgenussrechts an den Aktien zugunsten der Verkäuferin XY-SA. Das Fruchtgenussrecht beinhaltete den Anspruch auf den verteilungsfähigen Gewinn sowie ein befristetes Stimmrecht. Unmittelbar nach dem Verkauf der Aktien hat die XY-SA das Fruchtgenussrecht an die XY-Holding-GmbH abgetreten.
In der Folge wurde die XY-Holding-GmbH (Fruchtgenussinhaberin) rückwirkend zum auf die AB-AG (an deren Aktien das Fruchtgenussrecht bestand) unter Anwendung des Art. I UmgrStG verschmolzen (Downstream-Verschmelzung). Durch die Downstream-Verschmelzung kam es zum Wegfall der Fruchtgenussberechtigung. Der Vermögenswert für das Fruchtgenussrecht ...