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BFGjournal 1, Jänner 2009, Seite 30

Fragen und Antworten zum Vollstreckungsbescheid

Alfred Zinöcker

Im Vollstreckungsbescheidverfahren ist ebenso wie im Sicherstellungsverfahren bei der Berufungsentscheidung zu prüfen, ob im Zeitpunkt der Erlassung des erstinstanzlichen Bescheids die Voraussetzungen dafür vorlagen.


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Der Fall

Der Berufungswerber hat gemeinsam mit weiteren Personen im gesamten Bundesgebiet Discotheken betrieben. Dazu wurde eine Fülle von Gesellschaften mit beschränkter Haftung gegründet, an denen der Berufungswerber als Gesellschafter beteiligt war und als Geschäftsführer fungierte. Im Zuge einer mehrjährigen bundesweiten Prüfung dieser Gesellschaften erfolgten zahlreiche Hausdurchsuchungen und Zeugeneinvernahmen. Im Wesentlichen wird den Discothekenbetreibern vorgeworfen, dass durch Manipulationen der in den Discotheken verwendeten EDV-Kassensysteme massive Umsatzverkürzungen bewirkt wurden.

Mit vorläufigen Bescheiden gemäß § 200 Abs. 1 BAO wurden dem Berufungswerber gemäß § 95 Abs. 5 EStG Kapitalertragsteuern für die Jahre 2000 bis 2004 in Höhe von insgesamt 296.984,97 Euro vorgeschrieben, die aus verdeckten Gewinnausschüttungen resultieren. Gegen diese Bescheide wurde Berufung erhoben und die Aussetzung der Einhebung der Abgaben gemäß § 212a BAO beantragt. Der Aussetzu...

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