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Verrechnung von Abgabengutschriften nach Abschluss des Schuldenregulierungsverfahrens
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Verrechnung von Abgabengutschriften nach Abschluss des Schuldenregulierungsverfahrens | |
-K/07 |
Der Fall
Der Berufungswerber beantragte die Rückzahlung eines Guthabens aus der Veranlagung der Einkommensteuer des Jahres 2004. Die Gutschrift wurde am am Abgabenkonto verbucht. Er wies auf das Schuldenregulierungsverfahren hin, welches am aufgehoben worden war. Auf die Gläubiger entfiel eine Quote in Höhe von 11 %. Am wurden dem Abgabengläubiger 749,18 Euro überwiesen. Das Finanzamt hat den Antrag als unbegründet abgewiesen und führte aus, dass das auf dem Abgabenkonto entstandene Guthaben zur Verrechnung mit Abgabenschuldigkeiten verwendet worden sei.
Die Entscheidung
Die Tilgung einer Forderung tritt nach ständiger Rechtsprechung des OGH mit Zugang der Aufrechnungserklärung rückwirkend in dem Zeitpunkt ein, in dem die Forderungen einander erstmals aufrechenbar gegenüber gestanden sind. Daher können vor Insolvenzeröffnung entstandene Abgabenforderungen und Abgabengutschriften selbst dann in voller Höhe aufgerechnet werden, wenn das Verfahren mittels Zwangsausgleichs, Ausgleichs oder Entschuldung im Priva...