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Betriebliches Darlehen an eine ausländische Gesellschaft?
Die Darlehenshingabe und der Verzicht auf die Verzinsung des Darlehens eines Einzelunternehmens an eine AG – wobei der Einzelunternehmer Gesellschafter der AG ist –, mit der nur in geringem Unfang Handel betrieben wird und zu der ein enges privates Verhältnis besteht, können nicht betrieblich veranlasst sein.
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Der Fall
Der Berufungswerber betreibt in Österreich einen großen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb. Die Einkünfte dieser ihm unstrittigerweise zuzurechnenden Gutsverwaltung werden nach § 4 Abs. 1 EStG ermittelt.
Die Familie des Berufungswerbers verfügte bis nach dem Zweiten Weltkrieg auch über beträchtliches Vermögen außerhalb Österreichs. Dieses wurde dem Vater des Berufungswerbers enteignet. Der Berufungswerber stellte 1997 Restitutionsanträge, über die noch nicht rechtskräftig entschieden wurde. Voraussetzung für eine Restitution ist unter anderem, dass keinem Landwirt ein von ihm genutztes Grundstück entzogen werden darf. Daher werden die den Gegenstand der Restitution bildenden Flächen weitgehend von einer AG mit Sitz in diesem ausländischen Staat bewirtschaftet, deren Anteile seit 1998 zum größten Teil von der Familie des Berufungswerbers gehalte...