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Fremdwährungskredite und Darlehenskonvertierung im betrieblichen Bereich
Folgt man den Berichten der Medien, so wird Fremdwährungskrediten in naher Zukunft wahrscheinlich kaum mehr große Bedeutung zukommen. Dennoch hatte sich der UFS mit der Frage der Erfassung des Konvertierungsgewinns im betrieblichen Bereich in den letzten Jahren vermehrt zu befassen.
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Der Fall
Ein Steuerpflichtiger hat ein Fremdwährungsdarlehen aufgenommen. Er konvertiert in der Folge in eine andere Währung und erzielt dabei aufgrund der Veränderung der Wechselkurse einen Konvertierungsgewinn. Wann kommt es bei den jeweiligen Gewinnermittlungsarten zu einer Gewinnrealisierung?
Bisherige Rechtsmeinung des BMF
Die EStR 2000, Rz. 671 (Stand ) trafen zu dieser Frage folgende Aussage: „Kursgewinne/Kursverluste im Zusammenhang mit Fremdwährungsdarlehen sind im Zeitpunkt und im Ausmaß der Tilgung zu berücksichtigen.“
Die EStR 2000 (Stand ) lauten: „Kursgewinne/Kursverluste im Zusammenhang mit Fremdwährungsdarlehen sind bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnern im Zeitpunkt und im Ausmaß der Tilgung zu berücksichtigen (bei Bilanzierern tritt die Gewinnverwirklichung im Konvertierungszeitpunkt ein).“
Per Erlass vom (siehe dazu SWK...