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Novelle des BWG und weiterer Gesetze
Durch die Verordnung (EU) Nr 1024/2013 des Rates vom zur Übertragung besonderer Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufsicht über Kreditinstitute auf die Europäische Zentralbank, ABl L 287 vom , S 63, wurden der EZB bestimmte Aufgaben iZm der Aufsicht über Kreditinstitute übertragen. Mit Stichtag zum wird die EZB die ihr übertragenen Aufgaben im Rahmen eines einheitlichen Aufsichtsmechanismus wahrnehmen. Dadurch werden Anpassungen der nationalen Rechtsgrundlagen erforderlich. Im Übrigen werden redaktionelle Berichtungen und Klarstellungen vorgenommen.
Die Begutachtungsfrist des Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bankwesengesetz, das Börsegesetz 1989, das E-Geldgesetz 2010, das Finanzkonglomerategesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Investmentfondsgesetz 2011, das Stabilitätsabgabegesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007, das Zahlungsdienstegesetz und das Zentrale-Gegenparteien-Vollzugsgesetz geändert werden sollen, endete am .
Der Entwurf samt Materialien ist online abrufbar unter: https://www.bmf.gv.at/rechtsnews/BWG-Novelle_2014_1.html