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Update: Investitionskontrollgesetz
Ebenso im Juli 2020 beschlossen der National- und der Bundesrat das Bundesgesetz, mit dem ein Investitionskontrollgesetz erlassen und das Außenwirtschaftsgesetz 2011 geändert wird, BGBl I 2020/87. Wie in dieser Rubrik berichtet, soll das Gesetz in Umsetzung der FDI-Screening-Verordnung der EU (Verordnung [EU] 2019/452 des Europäischen Parlaments und des Rates vom zur Schaffung eines Rahmens für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen in der Union, ABl L 791 vom , 1) einen Rahmen für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen in Österreich schaffen (vgl Th. Barth/Natlacen, GesRZ 2020, 156 f).
Wie ausgeführt, definiert das Gesetz Bereiche, die eine Bedrohung für die Sicherheit oder die öffentliche Ordnung sein können, und unterwirft Investitionen idZ bei Überschreiten bestimmter Schwellenwerte einer Genehmigungspflicht durch das führend zuständige Mitglied der Bundesregierung (derzeit die BMDW). Weiters enthält das Gesetz Regelungen über die Kooperation der EU-Mitgliedstaaten im Bereich der Investitionskontrolle.