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ISR 9, September 2020, Seite 325

Pflichtenheft bei den Mitteilungspflichten für grenzüberschreitende Steuergestaltungen

Siegfried Grotherr und Vanessa Wagner

Spätestens jetzt muss jedem steuerlichen Berater als Intermediär und jedem international tätigen Unternehmen oder Konzern als ggf. mitteilungspflichtigem Nutzer bewusstwerden, dass die Schwelle zum Eintritt der Mitteilungspflicht als niedrig einzuschätzen ist. Bereits wenige Stunden der Beteiligung an einer Entwurfstätigkeit einer alltäglich erscheinenden grenzüberschreitenden Steuergestaltung im Jahr, die der Mandant anschließend nicht einmal zwingend umsetzen muss, können die Mitteilungspflicht als Intermediär auslösen. Auch der in einer Einzelpraxis tätige Steuerberater mit dem mittelständischen Mandanten, der eine Betriebsstätte oder Tochtergesellschaft im Ausland hat, ist den Mitteilungspflichten ausgesetzt. Wurde das Bestehen einer Mitteilungspflicht für eine grenzüberschreitende Steuergestaltung mittels eines Prüfschemas und verschiedenen Checklisten festgestellt, geht es in einem nächsten Schritt darum, die Unsicherheiten im Umgang mit den neuen Verfahrensvorschriften für grenzüberschreitende Steuergestaltungen zu mindern. Hier bietet es sich insbesondere in der Anfangsphase an, mit einem „Pflichtenheft“ zu arbeiten, um die drohenden Sanktionen bei einer Missachtung der Ver...

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