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ISR 9, September 2020, Seite 307

Steuerliche Behandlung von überobligatorischen Beiträgen zu einer öffentlich-rechtlichen Schweizer Pensionskasse

Michael Kempermann

isr.2020.09.i.0307.01.e

EStG § 10 Abs. 1 Nr. 2; DBA-Schweiz Art. 3 Abs. 2, Art. 15a

1. Im Jahr 2016 gezahlte überobligatorische Beiträge des Arbeitgebers zu einer St. Galler Pensionskasse sind nicht nach § 3 Nr. 62, Nr. 56 oder Nr. 63 EStG steuerfrei.

2. Sie können auch nicht als Sonderausgaben abgezogen werden.

3. Das gilt unabhängig davon, ob die Vorsorge von einer öffentlich-rechtlichen oder einer privatrechtlichen Versorgungseinrichtung durchgeführt wird.

FG Baden-Württemberg Gerichtsbescheid - 3 K 1497/18 - ECLI:DE:FGBW:2020:0407.3K1497.18.00

Das Problem: Die Beteiligten streiten um die steuerliche Behandlung von überobligatorischen Arbeitgeberbeiträgen zu einer schweizerischen öffentlich-rechtlichen Pensionskasse. Die Pensionskassen bilden in der Schweiz die zweite Säule der Altersvorsorge. Sie sind Einrichtungen der beruflichen Vorsorge (Bundesgesetz über die berufliche Alters- Hinterlassenen- und Invalidenversicherung [BVG]). Anders als bei den verschiedenen Durchführungswegen der betrieblichen Altersvorsorge in Deutschland ist die Mitgliedschaft in der Pensionskasse für alle Arbeitnehmer mit einem Jahresgehalt von derzeit mehr als 21.330 CHF obligatorisch. Manche Pensionskassen gewähren – bei entsprechend höheren Beiträgen – ...

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