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ISR 5, Mai 2020, Seite 169

Die Erhebung von Beweisen in Durchführung der MwStSystRL führt nicht dazu, dass bei der Entscheidung über die Verwertbarkeit der Beweise im Rahmen einer Einkommensteuerfestsetzung die GRCh anwendbar ist

Noah Zimmermann

isr.2020.05.i.0169.01.e

EuGrCh Art. 7, 47, 51; EuGHVfO Art. 94

Die vom Hof van Cassatie (Kassationshof, Belgien) mit Entscheidungen vom eingereichten Vorabentscheidungsersuchen sind unzulässig.

u. C-470/18 - ECLI:EU:C:2019:895 - IN und JM/Belgischer Staat

Das Problem: Seit dem Urteil des EuGH in der Rechtssache WebMindLicenses (, ECLI:EU:C:2015:832) stellt sich verstärkt die Frage, wann im Rahmen der Entscheidung über das Bestehen eines Beweisverwertungsverbots die GRCh anwendbar ist und welche Wertungen diese hinsichtlich eines Beweisverwertungsverbots enthält. Der belgische Kassationshof legte nun hierzu dem Gerichtshof die Frage vor, ob ein Verstoß gegen das in Art. 7 GRCh verankerte Recht auf Privatsphäre im Rahmen einer Einkommensteuerfestsetzung aufgrund von Art. 47 GRCh zu einem zwingenden Beweisverwertungsverbot führt oder ob eine Abwägung durchgeführt werden darf.

Im zugrunde liegenden Fall hatten die belgischen Finanzbehörden aus einem Rechtshilfeersuchen der belgischen Strafverfolgungsbehörden an Luxemburg bzgl. eines mutmaßlichen Umsatzsteuer-Karussellbetrugs die Information erhalten, dass die Kläger in L...

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