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ISR 03, März 2020, Seite 78

Fragen zur neuen BFH-Rechtsprechung zum Rückhalt im Konzern und zu unbesichert im Konzern begebenen Darlehen

Sven Christian Gläser und Daniel Zöller

Nach bisheriger Rechtsprechung des BFH konnte es aufgrund des sog. Rückhalts im Konzern fremdvergleichsgerecht i.S.d. § 1 Abs. 1 AStG sein, bei einer Darlehensgewährung zwischen Kapitalgesellschaften in einem Konzern von Sicherheiten abzusehen (vgl. BFH v. – I R 29/14, BStBl. II 2016, 258 = FR 2016, 481, unter Bezugnahme auf BFH v. – I R 24/97, BStBl. II 1998, 573 = FR 1998, 482). Mit Urteilen vom und vom hat der BFH seine Rechtsauffassung geändert. Er geht nunmehr davon aus, dass der Konzernrückhalt der gewinnmindernden Ausbuchung der Darlehensforderung nicht entgegensteht. Der Topos des sog. Konzernrückhalts bringe – ohne Hinzutreten einer rechtlichen Verpflichtung, für die Rückzahlung des Darlehens einzustehen – lediglich den rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmen der Unternehmensverflechtung und die Üblichkeit zum Ausdruck, innerhalb eines Konzerns Kreditansprüche nicht wie unter Fremden abzusichern (vgl. BFH v. – I R 73/16, ISR 2019, 245 [Junkers] = FR 2019, 526; BFH v. – I R 51/17, ECLI:DE:BFH:2019:U.270219.IR51.17.0, ISR 2019, 389 [Koehler/Scholz]; BFH v. – I R 81/17, ECLI:DE:BFH:2019:U.270219.IR81.17.0,...

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