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ISR 3, März 2020, Seite 77

Anmerkung zum BFH-Urt. v. 19.6.2019 – I R 32/17

Michael Schwenke

Der I. Senat des BFH hat sich in einem weiteren Urteil (BFH v. – I R 32/17, ECLI:DE:BFH:2019:U.190619.IR32.17.0) zur sog. Sperrwirkung erstmals mit dem Fall einer variablen Verzinsung beschäftigt. Das Urteil enthält für die Praxis wichtige Hinweise, wie in einem solchen Fall der Fremdvergleich vorzunehmen sein könnte.

In an additional ruling (I R 32/17) regarding the so-called blocking effect the 1st Senate of the BFH has addressed the case of a variable interest rate for the first time. The ruling contains important practical advice on how the arm’s length principle can be applied in such a case.

I. Vorbemerkung

Die Entscheidung I R 32/17 ist in der mittlerweile dritten Serie von Urteilen des I. Senats des BFH zur sog. Sperrwirkung ergangen. Wie die bisherigen Entscheidungen orientiert sie sich maßgeblich an der am ergangenen Pilotentscheidung I R 73/16. Gegenüber den bisher veröffentlichten Entscheidungen weist sie allerdings eine bedeutende Besonderheit auf: Der BFH setzt sich erstmals mit dem Fall einer variablen Verzinsung auseinander.

II. Fremdüblichkeit trotz fehlender Besicherung?

Dem Sachverhalt ist zu entnehmen, dass im Urteilsfall eines der ausgereichten u...

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