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ISR 2, Februar 2020, Seite 45

Rechtstypenvergleich zur Steuersubjektqualifikation ausländischer Rechtsgebilde unter besonderer Berücksichtigung der US-amerikanischen Ein-Personen-LLC

Alexander Reichl und Benedikt Wiedmann

Sowohl für den Fall, dass ein Steuerinländer eine Beteiligung an einem ausländischen Rechtsgebilde hält (Outbound-Fall), als auch wenn ein solches inländische Einkünfte erzielt (Inbound-Fall), ist zu prüfen, ob die ausländische Gesellschaft für deutsche steuerliche Zwecke als Körperschaft oder Personengesellschaft einzuordnen ist; mithin also ein eigenes Steuersubjekt darstellt oder steuerlich transparent ist. Hierzu sind die von der Rechtsprechung im Rahmen des Rechtstypenvergleichs entwickelten und von der Finanzverwaltung übernommenen Kriterien heranzuziehen. Der vorliegende Beitrag beleuchtet die neuere Rechtsprechung zum Rechtstypenvergleich und widmet sich den Besonderheiten der zu prüfenden Kriterien für den Fall einer US-amerikanischen LLC mit lediglich einem Gesellschafter (Ein-Personen-LLC).

Both in cases where a German tax resident holds an interest in a foreign entity (outbound case) as well as when the foreign entity generates domestic source income (inbound case), it has to be examined whether the foreign entity qualifies as a corporation or as a partnership for German tax purposes; therefore is regarded as opaque (the profits are treated as its own) or as transparent ...

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