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ASVG-Ausnahme für Zeitungszusteller
Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird, BGBl I 2019/8.
Die steuer- und sozialversicherungsrechtliche Einstufung von Zeitungszustellern war in der Vergangenheit immer wieder Gegenstand von Judikatur und Verwaltungspraxis. Der VwGH ist mehrfach von einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis ausgegangen (vgl insbesondere das im zeitlichen Kontext mit der sogenannten Werkvertragsregelung ergangene Erkenntnis des ; zuletzt ). Im Rahmen einer Besprechung beim Hauptverband der Sozialversicherungsträger sind die Referenten hingegen von der Möglichkeit der selbständigen Erbringung derartiger Leistungen ausgegangen (Hauptverband der Sozialversicherungsträger , LVB-51.1/18 Jv/Km).
Der Gesetzgeber hat nunmehr (weitgehend unbemerkt) in § 5 Abs 1 Z 17 ASVG eine Ausnahme von der ASVG-Pflichtversicherung für Zusteller von Zeitungen und sonstigen Druckwerken (wie Zeitschriften, Werbesendungen und Werbematerialien) festgelegt. Diese tritt grundsätzlich mit in Kraft, soll aber auch auf davor verwirklichte Sachverhalte anzuwenden sein, wenn über diese noch keine rechtskräftige Entscheidung im Verfahren in Verwaltungssachen vor...