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ISR 1, Jänner 2019, Seite 25

Vertragsverletzungen der Französischen Republik durch 1. die Nichtberücksichtigung der Besteuerung einer Dividende auf Ebene der auslandsansässigen Enkelgesellschaft bei der Bemessung des Steuervorabzugs zu Lasten der weiterausschüttenden Muttergesellschaft im Inland (Ergänzung zum Accor-Urteil des EuGH von 2011) und 2. das Unterlassen einer Vorlage gem. Art. 267 Abs. 3 AEUV durch den Conseil d’État

Hanno Kube

isr.2019.01.i.0025.01.e

AEUV Art. 49, 63, 267 Abs. 3

1. Die Französische Republik hat dadurch, dass sie es abgelehnt hat, bei der Berechnung der Erstattung des Steuervorabzugs für ausgeschüttete Dividenden, den eine gebietsansässige Gesellschaft auf die Weiterausschüttung von Dividenden gezahlt hat, die von einer gebietsfremden Gesellschaft über eine gebietsfremde Tochtergesellschaft ausgeschüttet worden sind, die Besteuerung der entsprechenden Gewinne auf der Ebene dieser gebietsfremden Gesellschaft zu berücksichtigen, obwohl die Besteuerung ausgeschütteter Dividenden nach dem nationalen System der Vermeidung der wirtschaftlichen Doppelbesteuerung bei einer rein innerstaatlichen Beteiligungskette auf jeder Stufe der Beteiligungskette neutralisiert werden kann, gegen ihre Verpflichtungen aus den Art. 49 und 63 AEUV verstoßen.

2. Die Französische Republik hat dadurch, dass der Conseil d’État (Staatsrat, Frankreich) den Gerichtshof der Europäischen Union nicht gem. Art. 267 Abs. 3 AEUV angerufen hat, um die Frage zu klären, ob bei der Berechnung der Erstattung des Steuervorabzugs für ausgeschüttete Dividenden, den eine gebietsansässige Gesellschaft auf die Weiterausschüttung von Dividen...

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