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Voraussichtlich dauernde Wertminderung bei verzinslichen Wertpapieren – Begriff „Wirtschaftlicher Zusammenhang“ in § 34c Abs. 1 Satz 4 EStG
isr.2018.12.i.0430.01.e
EStG § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3, Nr. 2, § 34c Abs. 1 Satz 4, Abs. 6 Satz 2, § 34d Nr. 6; KStG § 8 Abs. 1 Satz 1, § 26 Abs. 6 Satz 1; AO § 162; DBA-Portugal 1980 Art. 11 Abs. 2, Art. 24 Abs. 2
1. Bei verzinslichen Wertpapieren, die eine Forderung in Höhe ihres Nominalwerts verbriefen, ist eine Teilwertabschreibung unter den Nennwert allein wegen gesunkener Kurse regelmäßig nicht zulässig (Bestätigung des Senatsurteils BFH v. – I R 98/10, BFHE 234, 137 = BStBl. II 2012, 716 = FR 2011, 1166).
2. Ob Betriebsausgaben und Betriebsvermögensminderungen mit den den ausländischen Einkünften zugrunde liegenden Einnahmen i.S.d. § 34c Abs. 1 Satz 4 EStG in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, bestimmt sich nach dem Veranlassungsprinzip (Bestätigung des Senatsurteils des BFH v. – I R 61/14, BFHE 253, 348 = BStBl. II 2017, 48 = FR 2016, 911 = ISR 2016, 326 m. Anm. Lüdicke).
3. In die Bemessung des Anrechnungshöchstbetrags nach § 34c Abs. 1 Satz 4 EStG können auch Wertveränderungen des Vermögensstamms eingehen.
BFH Urt. - I R 37/16
Das Problem: Die Klägerin, ein inländisches Kreditinstitut in der Rechtsform einer eingetragenen Genossenschaft, erzielte in den Streitjahren ausländische Einkünfte aus Kapitalanlagen. Dabei handelte es sich u.a. um portugiesische...