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ISR 3, März 2018, Seite 83

Die Schlussanträge im Gerichtsverfahren zur Beihilfenrechtswidrigkeit der deutschen Sanierungsklausel – ein Appell für eine Stärkung der Vorteilsprüfung im Kontext der bestehenden Kompetenzordnung

Christian Jung und Lennart Neckenich

Am wurden die Schlussanträge des GA Wahl im Verfahren Heitkamp BauHolding veröffentlicht (EuGH, Schlussantr. v. – Rs. C-203/16 P, ECLI:EU:C:2017:1017), in dem sich der Generalanwalt in bemerkenswerter Offenheit mit den defizitären Kriterien für die Bestimmung des Referenzsystems im Rahmen einer beihilferechtlichen Selektivitätsprüfung beschäftigt. Streitgegenständliche Regelung ist die den Verlustverfall gem. § 8c Abs. 1 KStG einschränkende Regelung des § 8c Abs. 1a KStG. Nach einer kurzen Streitdarlegung und einer Analyse der Schlussanträge plädieren die Verfasser für die dogmatischer Differenzierung der Merkmale des Referenzsystems sowie der Benchmark sowie für die Verortung der Prüfungspunkte im Rahmen des Tatbestandmerkmals des Vorteils. Zudem wird versucht, Kriterien für die Bestimmung der maßgeblichen Referenz zu entwickeln.

On December 20th 2017, Advocate General Wahl published his Opinion on the Heitkamp BauHolding case pending before the European Court of Justice (ECJ, Opinion of the Advocate General, 20th December 2017 – C-203/16 P, ECLI:EU:C:2017:1017). In a remarkably frank way, the Advocate General criticises the deficient criteria regarding the determination of the reference syst...

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